Historie

Die „Fürstlich privilegierte Apotheke" Zeulenroda, heute die „Alte Apotheke", ist ein Beweis dafür, dass das „Fürstliche Privileg" in der Vergangenheit die unbedingte Voraussetzung für die Einrichtung und den Betrieb einer Apotheke war. Wie nachstehend beschrieben, erteilten die Landesherren dem darum ersuchenden Apotheker die erforderliche Genehmigung nur unter bestimmten Voraussetzungen. Neben einer Anzahl von Vorrechten und Schutzklauseln wurde eine Reihe von Pflichten auferlegt.

Das „Fürstliche Privileg" wurde von der Errichtung der Apotheken an bis nach dem 1. Weltkrieg sehr gern als Aushängeschild verwendet. Die bis zur Jahrhundertwende benutzte Eingangstür zur Apotheke wies mit den Worten „Fürstl. priv. Apotheke" eindrucksvoll auf die Bedeutung des Privilegs hin. Der Glaseinsatz dieser Tür ist bis heute erhalten. Er befindet sich seit dem Umbau im Jahre 1993 als hinterleuchteter Blickfang in der Offizin.
Die heutige „Alte Apotheke" Zeulenroda konnte 2015 auf eine 350jährige Vergangenheit zurückblicken.